Qualität und Sicherheit! Motorrad-Fahrschule in Friedrichshafen und Tettnang

Wir sind wohl einer der Führenden Fahrschulen in der Motorradausbildung. Seit 25 Jahren darauf bedacht alles auf einem Motorrad zu begleiten um die Bestmögliche Ausbildung als Vorbild zu gewährleisten. Unsere neue Motorrad-Zentrale und neues Ausbildungszentrum für die Motorradausbildung ist in der Länderöschstraße 30 in Friedrichshafen. Hier haben unsere Motorrad Fahrschüler die Möglichkeit, kostenlos zu parken. Für Kleider und Wertsachen gibt es abschließbare Spinde.

Außerdem stellen wir Euch Toiletten, Umkleideräume sowie eine große Auswahl an Motorradbekleidung zur Verfügung, auch in Sondergrößen. Nach der Fahrstunde kann Mann (und Frau natürlich auch) Duschen, um anschließend wieder tip-top zur Arbeit zu können.

Und wer jemals auf eine nasse Sitzbank aufgestiegen ist weiß wie angenehm es ist, dass unsere Motorräder endlich auch einen trockenen Platz zum Parken haben.

Natürlich könnt Ihr auch unsere Motorradfahrschule in der Karlstraße in Tettnang besuchen.

Wir freuen uns auf Euch!

Zweiradklassen

Unsere Motorrad Fahrschule unterrichtet in folgenden Zweiradklassen

AM

A1

A2

A

AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer
maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Mindestalter: 15 Jahre

Eingeschlossene Klassen: keine

A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klasse: AM

A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt). Mindestalter: 18 Jahre Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klasse: AM

A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Mindestalter 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2) dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 20 Jahre

Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

B196

Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 kann für das Führen von Krafträdern in Deutschland (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm erteilt werden. Die Motorleistung darf nicht mehr als 11 kW betragen, das Leistungsgewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigen. Das Mindestalter liegt bei 25 Jahren, der Führerschein Klasse B muss seit mindestens 5 Jahren im
Vorbesitz sein.

Weitere Voraussetzungen / Rahmenbedingungen:

  • Spezielle Fahrerschulungen für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 gemäß Anlage 7B der FeV.
  • Die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten (Vier theoretische Schulungen und fünf praktische Schulungen à jeweils 90 Minuten)
  • Die Ausbildung muss von der Fahrschule in ausreichender Form dokumentiert werden.
  • Die gleichzeitige praktische Schulung von mehreren Teilnehmern ist unzulässig.
  • Als Schulungsfahrzeug ist ein Kraftrad nach Anlage 7 Nummer 2.2.3 der FeV zu verwenden, das mit einer technische Einrichtung ausgestattet ist, die es dem Fahrlehrer ermöglicht, mit dem Teilnehmer zu kommunizieren.
  • Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule oder die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes dem Teilnehmer eine Bescheinigung nach Nummer 6 der FeV über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen.
  • B196: nationale Klasse, darf nur in Deutschland gefahren werden.

Da es sich bei der Fahrerlaubnis der Klasse B196 nicht um eine Erweiterung, sondern lediglich um eine Ausweitung einer bestehenden Fahrerlaubnis handelt, werden weder ein Sehtest noch ein Erste-Hilfe-Kurs benötigt.

Mehr Infos zur Führerscheinklasse B196 hier.

Mach Dich mit unseren Sicherheitstrainings für die neue Motorradsaison fit!

Anmeldungen per Mail an oliver@fahrschulewiener.de

2024 gibt es die nächsten Termine!

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Eine abenteuerliche und spannende Motorradsaison mit vielen Highlights ist gestartet.

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Das geht am besten in einem speziellen Motorrad Sicherheitstraining. Dort kannst Du Dich wieder an Deine Maschine gewöhnen und Bremsen, Kurvenfahren und Handling optimieren.

Kostet 150 € auf der Messe mit eigenem Fahrzeug und vorgeschriebener Schutzkleidung. Anmeldung für das Sicherheitstraining nur per E-Mail an oliver@fahrschulewiener.de

Träger-Zulassung:

Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsbeförderung

Kontakt:

Uwe Waldmann
Fahrschule Wiener
Charlottenstraße 49
88045 Friedrichshafen

Telefon: 07541 / 7611
Telefax: 07541 / 22929
E-Mail: info@fahrschulewiener.de

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